Das Eigenheimrentengesetz (EigRentG) bezieht die Finanzierung von Wohneigentum in die Regelungen zur herkömmlichen Riester-Rente mit ein. Hier die Eckpunkte im Überblick:
* Quelle: www.lbs.de
max. Zulage pro Jahr | ||
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Grundzulage | ||
154 Euro | ||
Kinderzulage | ||
vor 2008 Geborene | 185 Euro | |
ab 2008 Geborene | 300 Euro | |
Starter-Bonus | ||
Sparer unter 25 Jahren | 200 Euro (einmalig) |
Um die maximale Förderung zu erhalten, müssen Sie 4 % Ihres sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens - abzüglich der staatlichen Zulagen - in Ihren
Riester-Bausparvertrag einzahlen. Zahlen Sie weniger ein, wird die Zulage anteilig gekürzt. Der geförderte Höchstbetrag liegt bei 2.100 Euro.
Ganz ohne Eigenbeitrag geht es allerdings nicht. Der Gesetzgeber hat einen jährlichen Sockelbeitrag von 60 Euro festgelegt. Es ist auch möglich, die Zahlungen
auszusetzen, die Riester-Förderung entfällt dann für den entsprechenden Zeitraum.
Die Riestersparraten können im Rahmen der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft dann, ob die Steuerersparnis höher ausfällt als
die erhaltenen Zulagen. Ein eventueller Differenzbetrag wird über die Einkommensteuererklärung ausbezahlt.
Sonderfall: Ist bei zusammenveranlagten Eheleuten nur ein Partner direkt förderberechtigt und verfügt der andere über keine eigenen Einkünfte, oder über
Einkünfte aus nicht sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit, kann dieser grundsätzlich mit einem eigenen Riester-Vertrag und einer jährlichen Zahlung von mindestens 60 Euro auch die volle Zulage
erhalten. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der unmittelbar Förderberechtigte seine volle Leistung für seine eigene Förderung erbringt. Diese Regelung gilt ab dem 01.01.2012. * Quelle:
www.lbs.de
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