So funktioniert LBS Riester Bausparen

Das Eigenheimrentengesetz (EigRentG) bezieht die Finanzierung von Wohneigentum in die Regelungen zur herkömmlichen Riester-Rente mit ein. Hier die Eckpunkte im Überblick:

 

Die Riesterförderung

  • Riesterförderung erhalten Sie für den Kauf oder Bau einer Immobilie, die ab 1. Januar 2008 erworben wurde.
  • Die Immobilie muss in der EU oder dem Europäischen Wirtschaftsraum liegen und Hauptwohnsitz des Eigentümers sein.
  • Bausparverträge und Darlehensverträge für die Anschaffung und den Bau von Wohneigentum werden gefördert.
  • Zu Beginn der Auszahlungsphase der Riesterrente – in der Regel bei Renteneintritt – ist auch die Entschuldung einer bereits vor 2008 erworbenen Immobilie möglich.

 

Bestehende Riester-Verträge

  • Wer bereits staatlich gefördert ein Altersvorsorgevermögen angespart hat, kann dieses vollständig für die Anschaffung oder den Bau der eigenen vier Wände verwenden.

 

Nachgelagerte Besteuerung

  • Wie bei allen Riester-Produkten gilt: Bis zum Eintritt in den Ruhestand sind die Beiträge steuerfrei, in der Auszahlungsphase wird die Riester-Rente versteuert.
  • Beim Riester Bausparen werden die geförderten Sparbeiträge, Guthabenzinsen, Tilgungsleistungen und Riesterzulagen auf einem fiktiven Wohnförderkonto erfasst. Bis zu Ihrer Rente erhöht sich der auf dem Wohnfördekonto erfasste Betrag um jährlich 2 Prozent.
  • Auf die im Wohnförderkonto aufgelaufene Summe zahlen Sie zu Rentenbeginn Steuern.
  • Zu Beginn des Ruhestands wählen Sie, ob Sie Ihre Steuerschuld auf einen Schlag zahlen oder über viele Jahre verteilt:
  • Im ersten Fall gibt es einen Nachlass von 30 Prozent, sodass Sie lediglich auf 70 Prozent des auf dem Wohnförderkonto erfassten Betrags Einkommensteuer zahlen.
  • Im zweiten Fall versteuern Sie den Betrag bis zu Ihrem 85. Lebensjahr (über einen Zeitraum zwischen 18 und 26 Jahren). Wie hoch die Steuer ausfällt, hängt von Ihrem individuellen Steuersatz im Ruhestand ab.

       * Quelle: www.lbs.de

 

So viel gibt der Staat jährlich:

 

         max. Zulage pro Jahr 
    Grundzulage    
         154 Euro 
    Kinderzulage    
      vor 2008 Geborene       185 Euro 
      ab 2008 Geborene       300 Euro 
    Starter-Bonus    
       Sparer unter 25 Jahren       200 Euro (einmalig) 

Um die maximale Förderung zu erhalten, müssen Sie 4 % Ihres sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens - abzüglich der staatlichen Zulagen - in Ihren Riester-Bausparvertrag einzahlen. Zahlen Sie weniger ein, wird die Zulage anteilig gekürzt. Der geförderte Höchstbetrag liegt bei 2.100 Euro.

Ganz ohne Eigenbeitrag geht es allerdings nicht. Der Gesetzgeber hat einen jährlichen Sockelbeitrag von 60 Euro festgelegt. Es ist auch möglich, die Zahlungen auszusetzen, die Riester-Förderung entfällt dann für den entsprechenden Zeitraum.

Die Riestersparraten können im Rahmen der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft dann, ob die Steuerersparnis höher ausfällt als die erhaltenen Zulagen. Ein eventueller Differenzbetrag wird über die Einkommensteuererklärung ausbezahlt.

Sonderfall: Ist bei zusammenveranlagten Eheleuten nur ein Partner direkt förderberechtigt und verfügt der andere über keine eigenen Einkünfte, oder über Einkünfte aus nicht sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit, kann dieser grundsätzlich mit einem eigenen Riester-Vertrag und einer jährlichen Zahlung von mindestens 60 Euro auch die volle Zulage erhalten. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der unmittelbar Förderberechtigte seine volle Leistung für seine eigene Förderung erbringt. Diese Regelung gilt ab dem 01.01.2012.  * Quelle: www.lbs.de

 

Zum Riesterförderrechner

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