Hier finden Sie die wichtigsten, nach dem Bausparkassengesetz zulässigen Verwendungsmöglichkeiten für ein Bauspardarlehen.
Für Bausparverträge, für die staatliche Prämien gewährt wurden, ist zusätzlich nach begünstigter (prämienunschädlicher) und nicht begünstigter (prämienschädlicher) Verwendung der Bausparmittel zu unterscheiden.*
Für Rückfragen an unsere LBS Bausparspezialisten rufen Sie uns bitte an: 0335-504545.
* Quelle: www.lbs.de